Zum Referentenentwurf des StaRUG
– Alexander Bornemann, Referatsleiter für das Insolvenzrecht im BMJV, hat sich nicht mit dem Stones-Titel „You Can’t Always Get What You Want“ am Jahresende 2020 getröstet. Er erläutert uns, dass Kompromisse in der EU-Richtlinie es dem nationalen Gesetzgeber nicht leichter machen und wieder zu Kompromissen führen. Wir erfahren, dass ein Abstandsgebot keine denknotwendige Voraussetzung ist und Streichungen auch für mehr Klarheit sorgen können. Außerdem klären wir, warum die Stones vielleicht doch schon mal im Ministerium zu hören waren.
Mehr Informationen hier: www.restruct.law