Mit Dr. Marlene Ruf, Partnerin bei Kirkland & Ellis, haben wir eine Restrukturierungsexpertin eingeladen, die sich auf Anleihen spezialisiert hat. Wir diskutieren mit ihr die Besonderheiten dieser Finanzierungsform in der Sanierung und erfahren unter anderem, wie sich die informellen Ad-hoc-Committees bilden oder unter welchen Umständen ein gemeinsamer Vertreter sinnvoll ist.
Mit Marlene schauen wir auch auf das „big picture“ und klären, wie StaRUG und Schuldverschreibungsgesetz ineinandergreifen können. Dabei sprechen wir unter anderem über die Hürden einer Anleiherestrukturierung nach deutschem Recht, den fehlenden shift of duties und das Rangverhältnis der Gläubiger untereinander.
Shownotes:
§19 SchVG (https://www.gesetze-im-internet.de/schvg/__19.html)
Amtsgericht Hamburg, Beschluss vom 17.03.2023 – 61c RES 1/23 (https://rsw.beck.de/aktuell/daily/magazin/detail/erfordernis-eines-zustimmenden-gesellschafterbeschlusses-fuer-anzeige-einer-restrukturierungssache)
Rechtsanwalt Martin Lambrecht aus der gleichnamigen Kanzlei kennt sich mit den Standards des Instituts der Wirtschaftsprüfer aus. Er hat an den Standards in Bezug auf Sanierung und Restrukturierung mitgewirkt.
Warum sind diese in aller Munde? Und warum spielen sie in der Restrukturierung und besonders bei der Antragsvorbereitung so eine wichtige Rolle?
Mit Martin klären wir einige Grundsatzfragen und das Verhältnis zu den GOI des VID, verschiedenen Zertifizierungen nach dem ISO 9001 Standard. Wie können die Standards des IdW Vertrauen bei Stakeholdern und Gerichten ermöglichen? Außerdem kommen wir auch auf Qualität, Kosten und die Angemessenheit von Vergütungen zu sprechen.
Shownotes:
Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IdW): www.idw.de
Qualitätsstandards des Verbandes der Insolvenzverwalter und Sachwalte Deutschlands e.V. (VID): www.vid.de/der-verband/qualitaetsstandards/goi/
Zertifizierungsanforderungen „InsO Excellence“ des Gravenbrucher Kreis: www.gravenbrucher-kreis.de/insoexcellence/
Nico Reisener aus der Kanzlei GÖRG hat sich auf Datenschutz in der Restrukturierung spezialisiert. Mit ihm diskutieren wir über den Datenschutz insbesondere in Insolvenzverfahren. Die Sensibilität von InsolvenzverwalterInnen ist nach der Einschätzung von Nico noch nicht hoch genug für den Datenschutz. Die Anforderungen sind facettenreich und auf vielen Ebenen zu berücksichtigen. Wie steht es um den Datenschutz in einem fortgeführten Unternehmen? Wann beginnt die Verantwortlichkeit von InsolvenzverwalterInnen? Wie ist das Verhältnis zur eigenen Kanzlei datenschutzrechtlich einzuordnen? Was gehört in einen Quick-Check am Anfang eines Verfahrens? Auf unsere Fragen kann Nico mit der Erfahrung aus vielen Verfahren antworten.
Auch zur Interessenabwägung im Insolvenzverfahren hat er eine klare Auffassung: im Insolvenzverfahren könnten Betroffenenrechte zurückstehen, wenn der Gesetzgeber von Art. 23 DSGVO Gebrauch machen würde.
Shownotes:
Schlussanträge des Generalstaatsanwalts Manuel Campos Sánchez-Bordona vom 27. April 2023 in der Rechtssache C‑807/21 (Deutsche Wohnen SE ./. Staatsanwaltschaft Berlin) https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62021CC0807
Pressemitteilung: Bussgeld gegen Insolvenzverwalter wegen Datenschutzverstoß bei Asset Deal https://www.lda.bayern.de/media/pm/pm2015_10.pdf
Pressemitteilung: Kontrolle der LfDI Bremen bewirkt Stopp unzulässiger Veröffentlichungen von personenbezogenen Insolvenzdaten https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung.11564.pdf
Pressemitteilung: Der fünfte Jahresbericht zeigt: Die DSGVO meint es ernst! (LfDI Bremen) https://www.datenschutz.bremen.de/sixcms/media.php/13/Pressemitteilung%20Insolvenzdaten.pdf
Art. 23 DSGVO: https://dejure.org/gesetze/DSGVO/23.html
Mehr Informationen unter www.restruct.law
Unser Gast Dr. Robert Hänel (ANCHOR Rechtsanwälte) ist in Deutschland und auch im Ausland gut vernetzt. Mit ihm sprechen wir über den Entwurf der EU-Harmonisierungsrichtlinie. Dabei wird deutlich, dass die Hürden in der Justiz für ein „verwalterloses Verfahren“ gerade in Deutschland sehr hoch sind. Robert Hänel kennt aber noch eine ganze Reihe weiterer Gründe, warum es eine/n Insolvenzverwalter/in auch in Zukunft braucht. Neben diesem „Schlaglicht“ diskutieren wir ausführlich das Pre Pack-Verfahren und die im Entwurf vorgesehene Vertragsabtretung. Last but not least erfahren wir von unserem Gast, warum er sich schon mit dem Schariarecht und libyschem Insolvenzrecht beschäftigt hat.
Mehr Informationen unter www.restruct.law.
Verpfändung von Geschäftsanteilen
Dr. Josef Parzinger, Partner der Kanzlei Allen & Overy, erläutert uns, was ein Apfel und ein share pledge agreement gemeinsam haben. Wir diskutieren die Vorzüge einer Verpfändung von Gesellschaftsanteilen im Rahmen von Akquisitionsfinanzierungen. Dr. Josef Parzinger erläutert uns, warum eine Verwertung von verpfändeten Anteilen eine große Herausforderung darstellt und wie es in anderen Jurisdiktionen besser funktionieren kann. Wir reden über Investitionsstrategien, die Ausgestaltung der Verpfändungsvereinbarungen, Verwertungsprobleme und auch über die Frage, wer im Insolvenzfall überhaupt verwerten darf (leider war die Entscheidung des BGH vom 27. Oktober 2022 (IX ZR 145/21) zu § 166 InsO bei der Aufzeichnung noch nicht veröffentlicht). Wir erfahren, warum Treuhandlösungen zu Beginn einer Investition kein praxistaugliches Mittel der Kreditsicherung sind. Und zum Schluss gibt uns unser Gast noch einen kurzen Einblick, wie die Zusammenarbeit mit „Harvey“, dem neuen KI-Chatbot bei Allen & Overy, funktioniert.
Mehr Informationen auf unserer neuen Website: www.restruct.law